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SG Düsseldorf, 27.04.2006 - S 35 AS 103/05 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2007 - L 7 AS 5125/07
Einstweiliger Rechtsschutz - Schriftform der Beschwerde - fehlende Unterschrift - …
Anlass für die Neufassung des § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II war die Auffassung des SG Düsseldorf in einem Beschluss vom 22. Februar 2005 (S 35 SO 23/05 ER) gewesen, welches die in der früheren Fassung des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b SGB II lediglich für heterosexuelle Lebenspartner vorgesehene Zuordnung zur Bedarfsgemeinschaft für gleichheitswidrig erachtet hatte (vgl. Bundestags-Drucksache 16/1410 S. 19 ; vgl. auch den den Vorlagebeschluss des SG Düsseldorf vom 27. April 2006 - S 35 AS 103/05 - als unzulässig verwerfenden Kammerbeschluss des BVerfG vom 17. Januar 2007 - 1 BvL 7/06 - ). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 9 AS 591/06 Mit Widerspruch vom 12. Dezember 2005 machte der Berufungskläger geltend, dass die Hartz IV-Gesetze nach seiner Ansicht verfassungswidrig seien und nahm Bezug auf sein vor dem Sozialgericht (SG) Hildesheim laufendes Verfahren (Aktenzeichen S 35 AS 103/05), indem er Leistungen in Höhe von 730, 20 Euro begehrte.
Der Entscheidung hat die Verwaltungsakte der Berufungsbeklagten, die Vorverfahrensakten des SG (S 13 AS 56/06 und S 35 AS 103/05), des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (L 7 AS 484/05) sowie die Gerichtsakte zu Grunde gelegen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2006 - L 7 B 231/05 In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 25. Dezember 2005 hat Richter C. ausgeführt, das Ablehnungsgesuch sei nicht erheblich, da es nach Absetzung des Gerichtsbescheides zum Verfahren S 35 AS 103/05 eingegangen und somit für die Entscheidung nicht mehr von Bedeutung sei.
- SG Hildesheim, 22.08.2006 - S 35 AS 343/05 Er nahm Bezug auf ein seinerzeit laufendes Verfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim (Aktenzeichen S 35 AS 103/05), in dem er Leistungen in Höhe von 730, 20 Euro begehrte.
- SG Hildesheim, 22.08.2006 - S 35 AS 213/06 Er nahm Bezug auf ein seinerzeit laufendes Verfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim (Aktenzeichen S 35 AS 103/05), in dem er Leistungen in Höhe von 730, 20 Euro begehrte.
- SG Hildesheim, 02.04.2007 - S 35 AS 853/06 Er verweist hierzu auf frühere Klageverfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim (Aktenzeichen S 35 AS 103/05, S 35 AS 213/06), in denen er Leistungen in Höhe von 730, 20 Euro begehrte.